Über uns

Etwa 100 Mitglieder

Vorstand

Prof. Dr. Michael Trimborn
Prof. Dr. Michael Trimborn

Vorsitzender

Dr. Volker Hildebrandt
Dr. Volker Hildebrandt

Stellvertretender Vorsitzender

Dirk Michel
Dirk Michel

Schatzmeister

Dr. Volker Mann
Dr. Volker Mann

Schriftführer

Wilfried Räpple
Wilfried Räpple

Beisitzer

Linda Brovot
Linda Brovot

Beisitzerin

Ehrenvorsitzender

Rainer Maedge
Rainer Maedge

Ziele

Ausstattung und Verschönerung der Kirche

Zahlreiche Projekte wurden im Laufe der Jahre in Angriff genommen und erfolgreich abgeschlossen. Näheres hierzu finden Sie bei Projekte.

 

Kulturelle und geistliche Veranstaltungen

  • Kaiserin-Theophanu-Gedenken jährlich zum Todestag am 15. Juni
  • Adventskonzerte für Mitglieder und Förderer des Freundeskreises
  • Vortragsreihe Medium Aevum

Wissenschaftliche Erforschung

  • Unterstützung eines wissenschaftlichen Kolloquiums zum Thema „Neue Forschungen zur Baugeschichte und Ausstattung von St. Pantaleon in Köln von den Anfängen bis zum 13. Jahrhundert“ des Fördervereins Romanische Kirchen e.V. in St. Pantaleon am 18./19. November 2005
  • Publikation zur Kirche St. Pantaleon aus der Vortragsreihe Medium Aevum:
  • St. Pantaleon, Theophanu und Köln – Ausgewählte Vorträge, hg. v. Freundeskreis St. Pantaleon e.V. Köln

Rückblick

Rückblick | 20 Jahre Freundeskreis – R. Maedge

Vorsitzender des Freundeskreises St. Pantaleon e.V. Köln 20 Jahre Freundeskreis St. Pantaleon e.V. Köln – ein persönlicher Rückblick St. Pantaleon fühlte ich mich schon seit meiner Schulzeit Ende der 50er Jahre verbunden. Meine Schule in der Kölner Frankstraße...

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Rückblick | 20 Jahre Freundeskreis – Dr. v. Steinitz

Der Freundeskreis St. Pantaleon e.V. Als ich am 26. September 1987 meinen Dienst als Pfarrer an der alten romanischen Basilika des Hl. Pantaleon in Köln antrat, war ich trotz meines Alters (47) in Pfarreidingen noch ein ziemlicher Neuling. Zwar hatte ich nach meiner...

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Rückblick | Interview – Dr. v. Steinitz

Interview des ehemaligen Pfarrers an St. Pantaleon, Monsignore Dr. Peter von Steinitz anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Freundeskreises St. Pantaleon e.V am 12. Juni 2012 Frage: “Monsignore Dr. von Steinitz, einige Jahre nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit an...

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Aktuelle Vereinssatzung

Klicken Sie auf das „+“-Symbol auf der rechten Seite, um die aktuelle Satzung anzuzeigen.

Satzung

Satzung

(beschlossen am 26.11.1991,
geändert am 08.11.2003, 24.03.2004, 16.10.2006 und 29.10.2012)

  • 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
  1. Der Verein führt den Namen „Freundeskreis St. Pantaleon e.V.“.
  2. Der Sitz des Vereins ist Köln.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • 2 Zweck
  1. Der Verein ist eine Vereinigung von Personen, die sich der katholischen Kirche St. Pantaleon, Am Pantaleonsberg 2, Köln, besonders verbunden fühlen.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der kirchlichen Arbeit in St. Pantaleon. Dabei geht es um die liturgischen Erfordernisse, die Erschließung der Spiritualität der Kirchen des Ostens und des Morgenlandes sowie die Förderung und Betreuung kultureller Anliegen, die mit der Basilika St. Pantaleon und ihrem religiösen und historischen Erbe in Zusammenhang stehen, also durch wissenschaftliche Publikationen, religiös-kulturelle Veranstaltungen, eine bessere Ausstattung der Kirche usw.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Die Mittel des Vereins bestehen insbesondere aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • 3 Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck nach § 2 unterstützen.
  2. Die Beitrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss.
  3. Mitglieder leisten einen von der Mitgliederversammlung festzulegenden Jahresbeitrag, der im ersten Quartal eines Kalenderjahres fällig ist.
  • 4 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft erlischt
    a) durch Tod,
    b) durch Austritt,
    c) durch Ausschluss,
    d) durch Löschung der juristischen Person.
  1. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen und ist dem Vorstand gegenüber abzugeben.
  2. Ein Mitglied kann bei vereinsschädigendem Verhalten von der Mehrheit des Vorstandes ausgeschlossen werden.
  • 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

  • 6 Vorstand
  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils allein zur Vertretung berechtigt sind.
  2. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, nämlich dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister/in und Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer/innen legt die Mitgliederversammlung per Beschluss jeweils unmittelbar vor den Vorstandswahlen fest. Der Vorstand ist, mit Ausnahme der Beisitzer, auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
    Der Pfarrer von St. Pantaleon ist geborenes Mitglied des Vorstandes.
  3. Im Übrigen wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit des Vorstandes endet immer mit der nächsten gültigen Vorstandswahl.
  4. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung für seine Geschäftsführung verantwortlich und hat jährlich einen Jahresbericht vorzulegen.
  • 7 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:a) die Vorstandsmitglieder im Rahmen des § 6 zu wählen,
    b) den Jahresbericht des Vorstandes entgegenzunehmen,
    c) den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen,
    d) den Vorstand zu entlasten,
    e) Satzungsänderungen zu beschließen,
    f) den Jahresbeitrag festzusetzen,
    g) die Wahl von max. drei Kassenprüfern auf die Dauer von ebenfalls drei Jahren. Für die Wahl der Kassenprüfer findet § 6 Abs. 3 sinngemäße Anwendung.
  2. Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einzuberufen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
    Zwischen der Einladung und dem Termin der Mitgliederversammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen.
    Die Einladungen können per Post, Email oder Fax zugestellt werden.
  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
  5. Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann sich durch vorherige schriftliche Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.
  6. Satzungsänderungen müssen in der Tagesordnung angekündigt sein und können mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
  7. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  • 8 Kassenprüfung
  1. Der vom Vorstand zu verabschiedende Jahresabschluss wird von den Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer können zudem mit Mehrheit beschliessen, unterjährig Sonderprüfungen durchzuführen. Über die Beschlüsse der Kassenprüfer ist der Vorstand zu unterrichten.
  2. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfungen.
  • 9 Beirat

Der Verein kann zur Unterstützung seines Vereinszwecks einen Beirat bilden, der sich dann eine eigene Geschäftsordnung geben kann.

  • 10 Auflösung des Vereins
  1. Für die Auflösung des Vereins bedarf es der Ankündigung in der Tagesordnung sowie der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Kirchengemeinde St. Pantaleon, Köln, die es ausschließlich und unmittelbar für kirchliche und gemeinnützige Zwecke entsprechend der Zielsetzung des aufgelösten Vereins zu verwenden hat.

Köln, (ursprünglich) den 26. November 1991

gez. Rainer Maedge, Dr. Peter von Steinitz, Karl-Josef Baum, Maria Macarie, Dr. Louis F. Peters, Prof. Dr. Peter Mikliss de Dolega, Dr. Joachim Zerlin, Dr. Reiner  Zerlin.

Eintragung im Vereinsregister

Der Verein wurde beim Amtsgericht Köln unter der Nr. 43 VR 11008 am 09.06.1992 in das Vereinsregister eingetragen.

Gemeinnützigkeit

 Die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Köln-Altstadt am 16.10.1992 unter der Geschäftsnummer 214 33 190 anerkannt und jeweils aktualisiert.